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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wolf GmbH & Co KG

A-5202 Neumarkt a. W.

Pfongauer Str. 79

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Wolf GmbH & Co KG ist die Regelung der Geschäftsbeziehungen und der Rechtsgeschäfte zwischen der Wolf GmbH & Co KG und seinen Kunden.

Bei allen Angeboten und Vertragsabschlüssen mit der Wolf GmbH & Co KG bilden diese AGB einen integralen Vertragsbestandteil. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle, auch künftige Rechtsbeziehungen zwischen der Wolf GmbH & Co KG und dem Kunden. Die AGB sind online unter https://www.schulwolf-interaktiv.at/agb einsehbar und können heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Die AGB gelten jeweils in der letztgültigen Fassung. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch erhebt.

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn die Wolf GmbH & Co KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Außerdem werden vom Angebot oder den AGB der Wolf GmbH & Co KG abweichende Bedingungen des Auftraggebers (z.B. in der Bestellung oder in den Einkaufsbedingungen) nicht Vertragsinhalt, außer diese werden von der Wolf GmbH & Co KG ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote der Wolf GmbH & Co KG sind unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn die Wolf GmbH & Co KG die schriftliche Bestellung des Auftraggebers erhalten hat, welche ausschließlich durch die Retournierung des unterzeichneten Angebots an die Wolf GmbH & Co KG erfolgen kann. Darüber hinaus nimmt der Auftraggeber jedenfalls mit der Zahlung, Nutzung oder dem Abruf von Download-Links (abruffähige Bereitstellung) udgl. diese AGB (samt allfälligem Angebot) der Wolf GmbH & Co KG als ausschließlichen Vertragsinhalt an.

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.

Die vom Auftraggeber zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen sind im Individualvertrag bzw. Angebot geregelt. Kosten für Leistungen, die nicht ausdrücklich geregelt wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Vom Auftraggeber gewünschte Leistungen wie beispielsweise Lieferung, Montage, Schulungen, Erklärungen, etc. werden – sofern nicht anders im Angebot ausgewiesen - gesondert in Rechnung gestellt.

Jeder Mehraufwand, der durch die Einbindung von nicht bei der Wolf GmbH & Co KG angekauften Produkten entsteht, sowie vor Ort zu installierende Kabel, Steckdosen und dgl. werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Wolf GmbH & Co KG ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Auftraggeber in angemessener Höhe abhängig zu machen.

Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen der Wolf GmbH & Co KG mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die Wolf GmbH & Co KG berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in der jeweils geltende Fassung und alle zur Einbringung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Auftraggebers 14 Tage überschreiten, ist die Wolf GmbH & Co KG berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Die Wolf GmbH & Co KG ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

Die Wolf GmbH & Co KG ist berechtigt, die Vergütungen und Preise den gestiegenen Lohn- und Sachkosten anzupassen.

Die Wolf GmbH & Co KG stellt Rechnungen nach eigener Wahl in Papierform oder elektronisch aus. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen ausdrücklich einverstanden.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung der Wolf GmbH & Co KG (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Wolf GmbH & Co KG. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist die Wolf GmbH & Co KG berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenforderungen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.

Eine Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegenüber Forderungen der Wolf GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderungen des Auftraggebers von der Wolf GmbH & Co KG schriftlich dem Grunde und der Höhe nach ausdrücklich anerkannt worden sind, oder die Forderungen des Auftraggebers durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil festgestellt sind.

4. Leistungsumfang

Das Produkt- und Leistungsportfolio der Wolf GmbH & Co KG umfasst Schließfach- und Ladesysteme, didaktische Materialien sowie Hard- und Softwarelösungen. Außerdem umfasst dieses Service- und Wartungsleistungen, Kurse, Schulungen sowie Fachberatung.

Der seitens des Auftraggebers in Anspruch genommene Leistungsumfang wird in einem Individualvertrag bzw. einem Angebot der Wolf GmbH & Co KG festgelegt.

Alle vom Auftraggeber gelieferten Informationen, Daten sowie andere Angaben im Zusammenhang mit der Leistungserbringung werden von der Wolf GmbH & Co KG nicht auf deren logischen Gehalt oder deren Richtigkeit geprüft. Das Risiko fehlerhafter Angaben, Daten, Informationen, Muster, etc. liegt beim Auftraggeber.

5. Leistungsausführung

Die Leistung wird von der Wolf GmbH & Co KG oder einem im Individualvertrag angeführten ausdrücklich als Subunternehmer bezeichneten Dritten, zu den im gesonderten Vertrag vereinbarten Bedingungen und Terminen erbracht.

Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Wolf GmbH & Co KG erfolgt, an dem laut Vertrag für die Leistungserbringung vorgesehenen Ort innerhalb der normalen Arbeitszeit der Wolf GmbH & Co KG.

Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung an einem abweichenden Ort bzw. außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

Die Wolf GmbH & Co KG ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Ressourcen, insbesondere die Auswahl der die Arbeiten durchführenden Mitarbeiter nach freiem Ermessen zu ändern, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Leistungen zu erwarten ist.

6. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Auftraggebers

Die Vertragspartner benennen der Wolf GmbH & Co KG kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern der Wolf GmbH & Co KG Weisungen, gleich welcher Art, zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von der Wolf GmbH & Co KG benannten Ansprechpartner herantragen.

Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von der Wolf GmbH & Co KG zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten, Unterlagen, Muster, etc. in der von der Wolf GmbH & Co KG geforderten Form zur Verfügung. Änderungen in der Sphäre des Auftraggebers, die Änderungen in den von der Wolf GmbH & Co KG für den Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Wolf GmbH & Co KG.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen (rechtzeitig und kostenlos) zu unterstützen, die für die Erbringung der Leistungen durch die Wolf GmbH & Co KG erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und nicht im Leistungsumfang der Wolf GmbH & Co KG enthalten sind.

Werden die Dienstleistungen vor Ort beim Auftraggeber erbracht, stellt der Auftraggeber – sofern nicht vertraglich anders geregelt - die zur Erbringung der Dienstleistungen durch die Wolf GmbH & Co KG erforderlichen Komponenten, Anschlüsse, Montageflächen sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und in erforderlicher Qualität unentgeltlich zur Verfügung. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang der Wolf GmbH & Co KG enthalten ist, wird der Auftraggeber auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.

Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass die Wolf GmbH & Co KG in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Wolf GmbH & Co KG und/oder die durch die Wolf GmbH & Co KG beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Auftraggeber erhalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seines Unternehmens oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken. Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter und Subunternehmer verantwortlich.

Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von der Wolf GmbH & Co KG erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Verschieben sich hierdurch die Zeitpläne für die von der Wolf GmbH & Co KG zu erbringenden Leistungen, so hat der Auftraggeber die der Wolf GmbH & Co KG entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den bei der Wolf GmbH & Co KG jeweils geltenden Sätzen gesondert zu vergüten. Beistellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers erfolgen unentgeltlich.

Jedenfalls ist der Auftraggeber für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb verantwortlich. Ebenso hat der Auftraggeber für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Für Sicherheitsvorkehrungen in seinen Räumlichkeiten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die durch die Wolf GmbH & Co KG gelieferten Produkte nur in dem gewöhnlichen, dafür vorgesehenen Rahmen verwendet werden und vor allem nicht z.B. als Turngeräte zweckentfremdet werden. Der Auftraggeber versteht, dass aus einer zweckfremden Benutzung erhebliche Gefahren entstehen und Sach- sowie Personenschäden nach sich ziehen können.

Der Auftraggeber und die Wolf GmbH & Co KG verpflichten sich wechselseitig, die zur Nutzung bzw. Erbringung der Leistungen erforderlichen Zugangsdaten (Benutzernamen, Kennwörter, Lizenznummern, usw.) vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber wird die, der Wolf GmbH & Co KG übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

7. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als annähernd geschätzt. Bei höherer Gewalt oder anderen von der Wolf GmbH & Co KG und deren Subunternehmern nicht zu vertretenden Umständen und unerwarteten Ereignissen, wie zum Beispiel Betriebsstörungen, Streik, Ausfall eines Lieferanten, hoheitliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Auftragsergänzungen und/oder -änderungen, sowie Verzug des Auftraggebers verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.

Die Übergabe der vereinbarten Leistung erfolgt mit der Übernahme durch den Auftraggeber am vereinbarten Lieferort, das ist im Zweifel der Ort der Leistungserbringung/-durchführung. Sofern der Auftraggeber die vereinbarte Leistung nicht übernimmt, gilt die Leistung mit der Bereitstellung am Lieferort zum vereinbarten Lieferzeitpunkt als an den Auftraggeber übergeben. Sofern Versendung vereinbart wurde, gilt die Leistung mit Übergabe an den jeweiligen Transporteur als übergeben. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.

Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers.

Der Versand zur Wolf GmbH & Co KG bzw. zu deren jeweiligen, auch vorübergehenden Betriebsstellen und zurück erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Das gleiche gilt für den Informationstransport über Datenfernübertragungseinrichtungen. Unangemeldet retournierte Artikel werden nicht angenommen.

Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.

8. Gewährleistung, Garantie und Haftung

Die Wolf GmbH & Co KG verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen. Erbringt die Wolf GmbH & Co KG die Leistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist die Wolf GmbH & Co KG verpflichtet, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, indem sie nach ihrer Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. Der Auftraggeber ist vorerst nur berechtigt, die Verbesserung oder den Austausch der Ware zu verlangen.

Für die Funktionsfähigkeit bereits vor Ort bestehender Produkte (z.B. PC, Drucker, usw.) übernimmt die Wolf GmbH & Co KG keine Haftung bzw. Garantie. Kleine Abweichungen unserer Produkte und Modelle wie etwa hinsichtlich Form und Farbe, insbesondere bei Nachlieferungen und technische Änderungen im Sinne von Weiterentwicklungen gelten nicht als Mängel.

Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von der Wolf GmbH & Co KG erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Die Wolf GmbH & Co KG wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

Der Auftraggeber wird die Wolf GmbH & Co KG bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich der Wolf GmbH & Co KG schriftlich unter genauer Bekanntgabe der Mängel mitzuteilen. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Auftraggeber.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung bzw. Lieferung durch die Wolf GmbH & Co KG. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige, dem Auftraggeber von der Wolf GmbH & Co KG überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter, gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte.

Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für die Wolf GmbH & Co KG unwirtschaftlich, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung (Rückabwicklung). Dasselbe gilt, wenn die Wolf GmbH & Co KG die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör, sowie Reparaturen infolge nichtautorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten, es sei denn, dass die Mängel auf die fehlerhafte Herstellung der Verbindung durch die Wolf GmbH & Co KG zurückzuführen sind.

Sofern Garantieleistungen vereinbart werden, gilt eine dazu vereinbarte Garantiefrist neben der Gewährleistungsfrist, verlängert also nicht die oben angeführte Gewährleistungsfrist. Garantieleistungen sind Leistungen, zu denen sich die Wolf GmbH & Co KG für die von ihr erbrachten Leistungen verpflichtet, die unabhängig davon erbracht werden, ob ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestanden hat, oder erst in der Garantiezeit auftritt. Es gelten die jeweils zugrundeliegenden Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

Ist von der Wolf GmbH & Co KG ein Mangel zu behandeln, ist der Auftraggeber zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern verpflichtet, das gegenständliche Produkt für Testzwecke während der Normalarbeitszeit der Wolf GmbH & Co KG kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Wird bei einem vom Auftraggeber gemeldeten Mangel von der Wolf GmbH & Co KG nachgewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so gehen die Aufwendungen der Wolf GmbH & Co KG für die Fehlersuche und gegebenenfalls Fehlerbehebung zu Lasten des Auftraggebers.

9. Schadenersatz

Die Wolf GmbH & Co KG haftet für sämtliche Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Punkte:

Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und vorsätzlicher Schadensverursachung haftet die Wolf GmbH & Co KG uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Wolf GmbH & Co KG, soweit gesetzlich zulässig, mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt (bei Zielschuldverhältnissen gilt als Auftragswert der gesamte Nettoauftragswert, bei Dauerschuldverhältnissen der Nettoauftragswert für 12 Monate).

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Wolf GmbH & Co KG ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Wolf GmbH & Co KG jedoch nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Verdienstentgang, frustrierte Aufwendungen, immaterielle Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und Datenverlust sowie für Schäden, deren Eintritt auf höherer Gewalt oder Streik beruht. Ebenso ist eine Haftung aus einem vorvertraglichem Schuldverhältnis ausgeschlossen.

Die Haftung für Datenverlust von gespeicherten Daten und Informationen des Auftraggebers, sowohl am Standort der Wolf GmbH & Co KG als auch des Auftraggebers, wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei täglicher Anfertigung von Sicherungskopien (DreiGenerationen-Prinzip) eingetreten wäre. Vor Reparaturen, Serviceleistungen, Gewährleistungen und bei nachträglichem Ein- und Ausbau von Hardware, ist jedoch der Auftraggeber für die Datensicherung der privaten sowie geschäftlichen Daten selbst verantwortlich. Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten obliegt daher allein dem Auftraggeber vor Übergabe des Gerätes bzw. vor Beginn der Reparaturleistung. Weiters nimmt die Wolf GmbH & Co KG keine Datenrücksicherung nach Reparaturen vor. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen der Wolf GmbH & Co KG auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat daher vor Beginn der Reparatur für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.

Keine Schadenersatzpflicht besteht bei der Nichteinhaltung von Montage-, Installations- und Betriebsbedingungen oder -anleitungen durch den Auftraggeber.

Die Wolf GmbH & Co KG haftet nicht für Ausfälle, die von ihr nicht zu vertreten sind, wie insbesondere

Ausfall von Internetanbindungen, virtuelle Angriffe auf die Netz- bzw. Mailinfrastruktur und/oder Ausfälle von Teilen des Internet außerhalb der Kontrolle der Wolf GmbH & Co KG;

Ausfälle, die darauf beruhen, dass kundeneigene Software unsachgemäß benutzt oder repariert wurde und/oder Systeme (Skripte, Programme usw.) nicht ordnungsgemäß installiert, betrieben oder gepflegt werden. Die Wolf GmbH & Co KG übernimmt auch keine Verantwortung für Schäden, welche durch Missbrauch der kundenspezifischen Applikationen anderen zugefügt werden. Der Auftraggeber ist für den Inhalt öffentlich zugänglicher Daten zuständig und hat sich dabei an die Gesetze zu halten;

Ausfälle, die dem Auftraggeber durch Fehler bei internen oder externen Monitoringdiensten fälschlicherweise gemeldet werden

Ausfälle, die durch Wartungsfenster der Wolf GmbH & Co KG oder dessen Zulieferer bzw. im Rahmen der Überprüfung der Notfallkonzepte verursacht werden.

10. Vertragsdauer, Vertragsauflösung

Der Vertrag tritt, sofern nicht ein Leistungsdatum oder ein Leistungsbeginn im Angebot festgehalten ist, mit Unterfertigung und Datierung des Angebotes durch den Auftraggeber und Retournierung an die Wolf GmbH & Co KG in Kraft. Sofern es sich um ein Dauerschuldverhältnis, welches nicht befristet ist, handelt, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Kalenderjahres schriftlich aufgekündigt werden.

Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen. Dies gilt dann nicht, wenn dieser vom anderen Vertragspartner gesetzte wichtige Grund durch entsprechendes Zutun des anderen Vertragspartners beendet werden kann und diesem dazu keine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt worden ist.

Die Wolf GmbH & Co KG ist berechtigt, den Vertrag, auch dann, wenn er befristet abgeschlossen wurde, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten dem Auftraggeber schriftlich aufzukündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung ohne Zutun der Vertragsparteien geändert haben und der Wolf GmbH & Co KG aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

Die Vertragsteile sind berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten auch bei einem befristeten Vertrag aufzukündigen, wenn die Leistung des anderen Vertragspartners infolge höherer Gewalt für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten wesentlich behindert oder verhindert wird.

Bei Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber unverzüglich sämtliche ihm von der Wolf GmbH & Co KG überlassene Unterlagen und Dokumentationen an die Wolf GmbH & Co KG zurückzustellen.

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit einer im Vorhinein vor Leistungserbringung der Wolf GmbH & Co KG zu leistenden Zahlung, ist die Wolf GmbH & Co KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

11. Immaterialgüterrechte

Die Wolf GmbH & Co KG bzw. der Hersteller bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Software einschließlich der zugehörigen Unterlagen. Vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters dürfen vom Auftraggeber nicht beseitigt, bzw. verändert werden.

Die Software ist nur zur Verwendung zum eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, etc.) stehen der Wolf GmbH & Co KG, bzw. deren Lizenzgebern zu. Durch den gegenständlichen Vertrag wird vom Auftraggeber lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.

Soweit dem Auftraggeber von der Wolf GmbH & Co KG Softwareprodukte, die nicht ins Eigentum des Auftraggebers übergegangen sind, überlassen werden oder dem Auftraggeber die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf "Stand-Alone-PCs" ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.

Lizenzen des Auftraggebers an Software von Drittherstellern endet, sofern die Lizenzbedingungen des Drittherstellers nichts anderes vorsehen und nichts anderes vereinbart wurde, automatisch mit der Beendigung des der Lizenzerteilung zugrunde liegenden Vertrages zwischen den Vertragspartnern.

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Auftraggeber keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.

Alle dem Auftraggeber von der Wolf GmbH & Co KG überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten und Schulungsunterlagen, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

12. Geheimhaltung, Datenschutz

Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.

Unbeschadet vorstehender Bestimmung ist die Wolf GmbH & Co KG berechtigt, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und die vertraulichen Daten keine personenbezogenen Daten enthalten. Die Vertragspartner sind von der Geheimhaltungsverpflichtung befreit, wenn sie vom jeweils anderen Vertragspartner schriftlich entbunden wurden oder zwingende gesetzliche Vorschriften gegen die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht sprechen.

Im Rahmen der Auftragsbearbeitung und -abwicklung werden im nötigen Umfang Daten verarbeitet und gespeichert. In allen Belangen des Datenschutzes ist das österreichische Datenschutzgesetz, die Datenschutzgrundverordnung sowie unsere Datenschutzrichtlinie (https://www.schulwolf-interaktiv.at/datenschutz) in der jeweils geltenden Fassung anwendbar.

Die Wolf GmbH & Co KG ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten der Wolf GmbH & Co KG gespeicherten Daten und Informationen des Auftraggebers gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

Die Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung eines zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrages unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrag einschließlich der Streitigkeiten über dessen Abschluss, Rechtswirksamkeit, Änderung und Beendigung ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden keine getroffen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen beiderseits auf Einzel- oder Universalrechtsnachfolger über. Darüber hinaus können Rechte und Pflichten aus dem Vertrag von der Wolf GmbH & Co KG auf Dritte mit schuldbefreiender Wirkung übertragen werden. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Für Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Macht die Wolf GmbH & Co KG in Ausnahmefällen von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so gilt dies nicht als Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft.

AGBs hier downloaden

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